Umtausch in den EU-Kartenführerschein (Pflichtumtausch)
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Die Gültigkeitsdauer der neu ausgestellten Führerscheine, wird auf 15 Jahre befristet. Befristet wird aber nicht die Fahrerlaubnis als solche, sondern lediglich das Führerscheindokument.
Die Ausstellung eines neuen Führerscheins und dessen Verlängerung wird nicht von Eignungsüberprüfungen gesundheitlicher oder sonstiger Art abhängig gemacht.
Dieser Umtausch muss bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein.
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Bis wann muss ich meinen unbefristeten Führerschein umtauschen?
Bei Papierführerscheinen (rosa und grau) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Geburtsjahr: | Umtausch bis: |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
Ausstellungsjahr: | Umtausch bis: |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Welche Klassen erhalte ich beim Umtausch in den befristeten Kartenführerschein?
Beim Umtausch in den Kartenführerschein erhalten Sie die gleichen Berechtigungen, die Sie bereits besitzen.
Falls Sie im Besitz der Klasse 3 sind erhalten Sie die Fahrerlaubnisklassen C1 (7.5 to) und C1E (7,5 to mit Anhänger bis 12 to). Mit dem 50. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnisklasse CE79 (erweiterte Hänger Berechtigung auf 18,75 to) abgelaufen. Diese können Sie bis zu 3 Jahre nach Ablauf verlängern. Die Fahrerlaubnisklasse T erhalten nur Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten.
Eine Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter folgendem Link:
§ 6 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Die Liste der Schlüsselzahl ist unter Anlage 9 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) abrufbar.
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie Ihres Führerscheins
- Ein biometrisches Passbild
- Bild-und Unterschriftenblatt
- Falls der Führerscheindirektversand gewünscht ist: Informationsblatt und Einverständniserklärung zum Führerscheindirektversand nach Hause
Sie haben 2 Möglichkeiten beim Pflichtumtausch des Führerscheines im Wege des Direktversandes:
- Führerschein im Original an das Landratsamt versenden.
Bitte beachten Sie, dass wir für die vollständige Bearbeitung Ihren Papierführerschein oder den EU-Kartenführerschein im Original benötigen um diesen zu befristen. Sie erhalten Ihren befristeten Führerschein postwendend zurück. Sie bekommen nach der Antragsstellung eine Bestätigung per E-Mail. Diese können Sie als Nachweis der Antragsstellung im Inland nutzen.
oder - Persönliches Erscheinen im Landratsamt
Sie können Ihren Papierführerschein oder den EU-Kartenführerschein auch persönlich im LRA Starnberg befristen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür einen Termin benötigen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen dann per Einschreiben von der Bundesdruckerei in Berlin zugesandt.
Falls Sie die Klasse 2 besitzen und die Fahrerlaubnisklasse C und CE (LKW) erhalten möchten oder die Fahrerlaubnisklasse CE79 (=erweiterte Hängerberechtigung auf 18,75 to) verlängern möchten werden außerdem eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung benötigt. Falls Sie die Fahrerlaubnisklasse T beantragen möchten benötigen wir außerdem den Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Sie können unsere Bearbeitungszeit verkürzen, indem Sie eine aktuelle „Karteikartenabschrift“ (nicht notwendig, wenn der Originalführerschein vom Landratsamt Starnberg ausgestellt wurde) einreichen. Sie erhalten diese bei der Behörde, welche den letzten Führerschein ausgestellt hatte. Liegt dem Antrag keine Karteikartenabschrift bei, werden wir diese (kostenfrei) bei der ausstellenden Behörde anfordern.
Wie erhalte ich die benötigten Formulare?
Format: PDF, 238 kB
Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Format: PDF, 295 kB
Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Informationsblatt und Einverständniserklärung zum Führerscheindirektversand
Format: PDF, 40 kB
Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Wo kann ich die Antragsunterlagen abgeben?
Sie können die Antragsunterlagen beim Landratsamt Starnberg abgeben oder per Post an das Landratsamt Starnberg senden.
Was kostet der Umtausch in den Kartenführerschein?
Der Umtausch von einem Papierführerschein in den Kartenführerschein kostet 25,30 €. Der Umtausch von einem unbefristeten Kartenführerschein in einen befristeten Führerschein kostet 31,00 € Sie erhalten bei Bearbeitung des Antrags eine Kostenrechnung per Post.
Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?
Wenn der neue Führerschein zur Abholung bereitliegt, werden wir Sie schriftlich oder elektronisch darüber informieren.
Den Führerschein erhalten Sie, bei Nutzung des Führerscheindirektversands, direkt per Post nach Hause oder (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Landratsamt Starnberg.