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Kulturförderung


Aktuelle Presseinfos

31.07.2023

Kultur
Kulturförderung Landkreis Starnberg

Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2024 beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Dem ... »  mehr


Der Landkreis Starnberg fördert das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte Bedeutung aufweist.

Einige Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln sind:

  • Überörtliche Bedeutung
  • Angemessener Einsatz von Eigenmitteln
  • Gesicherte Finanzierung des Projekts
  • Vorlage eines Finanzierungsplans
  • Jugendförderung
  • Besucherzahlen
  • Kontinuität

Anträge auf Förderung können jeweils bis zum 30. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.
Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. 

Formulare:

Antrag auf Kulturförderung durch den Landkreis Starnberg
[PDF, 118 kB » Formulardaten und Datenschutz]

Verwendungsnachweis zur Kulturförderung
[PDF, 80 kB » Formulardaten und Datenschutz]



Zuständige Stelle

Büro des Landrats
Stabsfunktion 1.2

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77290
08151 148-292
landrat@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_2

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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