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Personenbeförderungsschein

Unter dem Begriff "Personenbeförderungsschein" wird in der Regel der "Zusatzführerschein" für Taxi, Krankenkraftwagen oder Mietwagen (u. a. Schwerbehindertenfahrten) verstanden. Auch Personenkraftwagen im Linienverkehr oder gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fallen unter diesen Begriff. Der "gelbe Führerschein" wird neben dem eigentlichen Führerschein ausgestellt.

Ein Personenbeförderungsschein berechtigt fremde Personen nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes transportieren zu dürfen.

Dies betrifft z.B.

  • Taxifahrer
  • Mietwagenfahrer
  • Busfahrer
  • Fahrer von Krankentransporten

Die Anträge zum Erhalt dieses Scheines können bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt gestellt werden.

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr