Personenbeförderungsschein
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Unter dem Begriff "Personenbeförderungsschein" wird in der Regel der "Zusatzführerschein" für Taxi, Krankenkraftwagen oder Mietwagen (u. a. Schwerbehindertenfahrten) verstanden. Auch Personenkraftwagen im Linienverkehr oder gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fallen unter diesen Begriff. Der "gelbe Führerschein" wird neben dem eigentlichen Führerschein ausgestellt.
Ein Personenbeförderungsschein berechtigt fremde Personen nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes transportieren zu dürfen.
Dies betrifft z.B.
- Taxifahrer
- Mietwagenfahrer
- Busfahrer
- Fahrer von Krankentransporten
Die Anträge zum Erhalt dieses Scheines können bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt gestellt werden.