Nichtraucherschutz in Bayern
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Am 1. August 2010 tritt das mit Volksentscheid vom 4. Juli 2010 angenommene Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) in Kraft.
Die wesentlichen Punkte des geänderten Gesetzes zum Schutz der Gesundheit sind in folgendem Merkblatt zusammengefasst.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat auf seiner Homepage (http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/aufklaerung_vorbeugung/giba/rauchen/index.htm) weiterführende Informationen eingestellt.
Volksbegehren und Volksentscheide
» Volksbegehren «Für echten Nichtraucherschutz!« im Landkreis Starnberg 2009
» Volksentscheid zum Nichtraucherschutz 2010