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Infos & Veröffentlichungen



Inzwischen leben mehr als 13.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Starnberg unter uns und mit uns.

Als beratendes Bindeglied vermittelt der Ausländerbeirat zwischen den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und den Behörden.

Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger:

Online Infoblatt  Leitfaden für Neubürgerinnen und Neubürger


Informationen über den Ausländerbeitrat Landkreis Starnberg:

Wie alles begann:

Der Kreistag des Landkreises Starnberg hat am 25.03.1974 einstimmig beschlossen, im Interesse guter menschlicher Beziehungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und den im Landkreis lebenden ausländischen Mitbürgern, einen Ausländerbeirat als kreiskommunale Einrichtung zu bilden und eine Satzung für den Ausländerbeirat zu erlassen. Die Bestellung der Beiratsmitglieder, der eine eigene Wahlordnung für die Wahl der ausländischen Mitglieder des Beirates im Landkreis Starnberg zugrunde gelegt wurde, erfolgte in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl und wurde erstmals vom 5. April – 13. Juli 1974 durchgeführt. Die Verteilung der Sitze auf die Nationalitäten entsprach ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Am 19. Juli 1974 hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis mitgeteilt, somit wurde im Landkreis Starnberg – erstmals in einem bayerischen Landkreis – ein Ausländerbeirat gewählt.

Ziele:

  • Förderung der Integration
  • Förderung der Chancengleichheit von In- und Ausländern
  • Besondere Unterstützung und Förderung von Migranten-Kindern und -Jugendlichen
  • Kulturförderung
  • Bekanntmachung von Einrichtungen, Institutionen und Verbänden ~ und deren Angebote
  • Hilfestellung im Umgang mit Behörden und Institutionen

Wir sind für Sie da:

Der Ausländerbeirat des Landkreises Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht alle ausländischen Staatsangehörigen im Landkreis bei ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen. Der Beirat besteht aus 15 gewählten ehrenamtlichen ausländischen Mitgliedern sowie vier bestellten Vertretern von deutschen Behörden. Jeder Einzelne setzt sich für die Interessen der ausländischen Staatsangehörigen ein – unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit – und hilft somit den Integrationsprozess in ihrer Wahlheimat Deutschland leichter und schneller zu gestalten. Wenn SIE Hilfe brauchen, können Sie sich jederzeit an ein Beiratsmitglied Ihrer Wahl oder an die Geschäftsstelle wenden.

Ausländerbeirat 2019-2024
Ausländerbeirat 2019-2024

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Integreat-App

Die Info-App »Integreat« ermöglicht Neuzugewanderten und Geflüchteten einen schnellen Überblick über die Angebote im Landkreis.
Die Handy-App ist im iTunes Store oder Google Play Store unter dem Stichwort „Integreat“ kostenlos verfügbar.

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» Presseinformation vom 02.01.2018


Broschüre "Willkommen in Deutschland"

Dies Broschüre ist in mehreren Sprachen erhältlich.

Sie erhalten die Broschüre und weitere Informationen auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Veröffentlichungen

Allgemeine Informationen

Zuständige Stelle

Geschäftsstelle Ausländerbeirat

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148 77338
08151 148 11338
auslaenderbeirat@lra-starnberg.de
Internet: www.auslaenderbeirat-starnberg.de

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr