Wirtschaftliche Hilfen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Den hilfesuchenden Bürgern soll ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Mit den angebotenen sozialen Leistungen soll dies sichergestellt werden.
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Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
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Bildungs- und Teilhabeleistungen
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Grundsicherung
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Kriegsopferfürsorge
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Landespflegegeld
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Leistungen für Asylbewerber
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Mietobergrenze
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Soziale Sicherung (Broschüre in leichter Sprache)
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Sozialhilfe
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Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Wohngeld
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Zuschüsse für soziale Organisationen