Wirtschaft
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Die gwt – Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH wurde als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Verwaltung, Politik und Bürgern gegründet. Sie engagiert sich für die ansässigen Betriebe und für deren Arbeitsplätze ebenso wie für die damit verbundenen Fragen, Wünsche und Probleme der Bürgerinnen und Bürger. Die gwt setzt sich dafür ein, dass der Wirtschaftsstandort Starnberg noch attraktiver für neue Investoren wird. Sie informiert über den Wirtschaftsstandort Landkreis Starnberg, über Fördermöglichkeiten und gibt Bürgern und Unternehmen Orientierung bei Behördenwegen.
Der Landkreis Starnberg ist einer der zukunftsfähigsten und wirtschaftlichen stärksten Landkreise der Republik. Durch das Regionalmanagement soll nachhaltig die Lebensqualität in der Region erhalten und die wirtschaftlich positiven Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hat der Landkreis Starnberg im Februar 2009, als einer der ersten Landkreise in Oberbayern, mit dem Regionalmanagementprozess begonnen.
Der Landkreis Starnberg ist seit Januar 2009 Mitglied in der Europäischen Metropolregion München (EMM).
Institutionen und Verbände
DGV / Bund der Selbstständigen
Daten
Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)