Schifffahrt im Landkreis Starnberg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Ausflugsfahrten
Informationen zu Ausflugsfahrten auf dem Starnberger See und dem Ammersee erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Seen-Schiffahrt
Zuständigkeiten
Die Zulassung von Booten zum Befahren des Starnberger Sees (Segelboote, Elektromotorboote, Regatten, Motorboote) erteilt das Landratsamt Starnberg.
Wer einen Steg für den Starnberger See, Wörthsee oder Pilsensee errichten will, benötigt eine öffentlich rechtliche und privatrechtliche Genehmigung.
Die öffentlich rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, die dazugehörige privatrechtliche Genehmigung der jeweilige Seeeigentümer.
» Boote auf dem Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee (Antragsformulare und Infoblätter)
» Die Zulassung von Booten zum Befahren des Ammersees und Genehmigungen zum Errichten von Stegen am Ammersee erteilt das Landratsamt Landsberg.
Schiffahrtsordnung
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