Verhütungsmittelfond
Verhütungsmittelfonds des Landkreises Starnberg – Kostenübernahme für Langzeitverhütungsmittel
Für finanziell bedürftige Bürger*innen des Landkreises Starnberg besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für Langzeitverhütungsmittel.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
- Wohnsitz im Landkreis Starnberg
- Finanzielle Hilfebedürftigkeit
- Alter: ab Vollendung des 22. Lebensjahres
Anträge auf Kostenübernahme können bei einer der 4 Schwangerschaftsberatungsstellen (SW-Beratungsstellen) im Landkreis Starnberg gestellt werden:
Landratsamt Starnberg |
Donum Vitae e.V. |
Diakonie Fürstenfeldbruck e.V. |
Pro familia |
Informationen zum Ablauf:
Der/die Antragsteller*in kommt in die SW-Beratungsstelle. Dort wird anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft, ob die Bedingungen erfüllt werden.
Vom behandelnden Arzt/Ärztin wird ein Kostenvoranschlag benötigt.
Nach Vorlage dieses Kostenvoranschlages erhalten Sie bei der SW-Beratungsstelle eine Kostenübernahmeerklärung für das Verhütungsmittel.
Kostenübernahme bei folgenden Langzeitverhütungsmitteln:
- Hormonspirale
- Kupferspirale
- Hormonimplantat (Implanon)
- Kupferkette
- Kupferball
- Diaphragma
- Bei abgeschlossener Familienplanung werden auch die Kosten einer Sterilisation (Frau) oder Vasektomie (Mann) getragen
Der Verhütungsmittelfonds ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Landkreises Starnberg, auf die kein Rechtsanspruch besteht.