Parkplätze beim Landratsamt Starnberg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
» GeoLIS Karte Landratsamt Standorte und Parkplätze
» Beim Seebad Starnberg / Nepomukweg:
Für das Parken auf der Parkfläche werden täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:
- Die erste Stunde ist gebührenfrei.
- Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
- Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.
» In der Strandbadstraße:
Für das Parken auf der Parkfläche werden täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:
- Die erste Stunde ist gebührenfrei.
- Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
- Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.
» Beim BürgerService:
Das Parken auf der Parkfläche ist werktags (Montag – Freitag) mit Parkscheibe 1 Stunde kostenfrei.
Für das Parken auf der Parkfläche werden am Wochenende in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:
- Die erste Stunde ist gebührenfrei.
- Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
- Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.
» Schiffhüttenweg:
Parkdauer: unbegrenzt
Kosten: Keine