Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Sinn der Ausweisung eines Naturdenkmals ist die Erhaltung einzelner Naturschöpfungen wie Bäume, Wasserfälle, Steinformationen, Findlinge usw. unter anderem wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Sie sind streng geschützte Objekte der Natur, die als Einheit erkennbar sind. Wie bei den Naturschutzgebieten gilt auch für die Naturdenkmale ggf. ein absolutes Veränderungsverbot.
Ähnlich gestaltet sich der Schutz von Teilen der Natur, die zwar nicht die Vorraussetzungen von Naturschutzgebieten erfüllen, jedoch trotzdem sehr bedeutend für den Naturhaushalt sind. Sie werden als Landschaftsbestandteile geschützt.