Seiteninhalt

Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile


Sinn der Ausweisung eines Naturdenkmals ist die Erhaltung einzelner Naturschöpfungen wie Bäume, Wasserfälle, Steinformationen, Findlinge usw. unter anderem wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Sie sind streng geschützte Objekte der Natur, die als Einheit erkennbar sind. Wie bei den Naturschutzgebieten gilt auch für die Naturdenkmale ggf. ein absolutes Veränderungsverbot.

Ähnlich gestaltet sich der Schutz von Teilen der Natur, die zwar nicht die Vorraussetzungen von Naturschutzgebieten erfüllen, jedoch trotzdem sehr bedeutend für den Naturhaushalt sind. Sie werden als Landschaftsbestandteile geschützt.

 

 



Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77371
08151 148-11473
naturschutz@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner