Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
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Wesentlicher Inhalt: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Gewerbegebiet KIM", Krailling
2. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Starnberg über die Inschutznahme des Kreuzlinger Forstes, des Pentenrieder Schlages, des Unterbrunner Holzes, des Frohnloher Buchets und angrenzender Freiflächen (Landschaftsschutzver ordnung »Kreuzlinger Forst«); vom 04. November 2009
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Wesentlicher Inhalt: LSG Kreuzlinger Forst:
Herausnahme für den Stellplatznachweis des Schulzentrums Gauting
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Wesentlicher Inhalt: Anpassung an Teilflächennutzungspläne «Windkraft«
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Wesentlicher Inhalt: Gebietsänderung in der Stadt Germering und der Gemeinde Krailling zum Zwecke der Errichtung eines Kunst- und Kulturzentrums der Stadt Germering
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Wesentlicher Inhalt: LSG Kreuzlinger Forst: Errichtung einer Polizeistation und eines Gewerbegebietes