Motorboote, Elektromotorboote und Segelboote auf dem Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern. Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Infoblätter und Formulare (Motorboote, Elektromotorboote, Segelboote)
Allgemein / Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee
Starnberger See (Formulare)
» Motorboote
[Format: PDF, 67 kB » Formulardaten und Datenschutz]
[Format: PDF, 135 kB » Formulardaten und Datenschutz]
» Elektromotorboote
[Format: PDF, 112 kB » Formulardaten und Datenschutz]
» Segelboote
[Format: PDF, 140 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Pilsensee / Wörthsee (Formulare)
[Format: PDF, 113 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Befahren des Starnberger Sees mit Motorbooten
Für die Motorbootgenehmigungen am Starnberger See gibt es ein festes Kontingent von 255 privaten Lizenzen. Alle Bewerber müssen sich vorab in eine Vormerkliste eintragen lassen. Dies gilt nicht für Elektromotorboote.
Die Wartezeit beträgt im Moment ca. 10 Jahre. Für die Eintragung wird eine Gebühr von 30,00 Euro + 3,45 Euro für Porto erhoben.
Verwenden Sie für den Eintrag in die Vormerkliste bitte das folgende Formular:
[Format: PDF, 67 kB » Formulardaten und Datenschutz]