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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Die Führerscheinklassen C,CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E müssen alle 5 Jahre verlängert werden.
 
Der Führerschein kann erst verlängert werden, wenn bestimmte ärztliche Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben. Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen die genannten Klassen nicht mehr geführt werden (auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Verlängerung gestellt haben!). Sie dürfen die entsprechenden Fahrzeuge erst wieder führen, wenn Ihnen die verlängerte Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde.
 
WICHTIG:
Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihres Führerscheines rechtzeitig!
Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit, spätestens 6 Wochen vor Fristablauf.

Ist ein Expressantrag gewünscht, muss auf dem Antrag das entsprechende Feld von der Antragstellerin / vom Antragsteller angekreuzt werden.

Bei Anträgen die bis zu vier Wochen vor Ablauf des Gültigkeitsdatums eingehen, werden die Führerscheine per Express automatisch bestellt; die Kosten in Höhe von 19,55€ trägt der Antragsteller. 

Voraussetzung für diese Dienstleistung

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
    Der Antrag liegt auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde aus
  • Personlausweis/Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild entsprechende den Bestimmungen der PassV (Mindestgröße 35x45mm ohne Kopfbedeckung)
  • Unterschift auf Unterschriftenblatt

Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E

    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten lt. Anlage 6 Ziff. 2.1 oder 2.2
      Diese dürfen folgende Ärzte durchführen:
      Untersuchung durch einen Augenarzt
      einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
      einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
      einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
      einen Arzt des Gesundheitsamtes
      einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, §11 Abs.9 FeV i.v.m. Anlage 5 Nr.1

Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird.
Ob der jeweilige Beruf die Qualifikation erfordert kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht beantworten, da diese nur für die Eintragung der Schlüsselzahl zuständig ist.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (Bag)


Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bitte beantragen Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder im Online-Portal des Bundesamts für Justiz)
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten lt. Anlage 6 Ziff. 2.1 oder 2.2
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, §11 Abs.9 FeV i.v.m. Anlage 5 Nr.1
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
    Entspricht ärztlicher Bescheinigung lt. Anlage 5 Ziff. 2 FeV erst bei einer Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr erforderlich
  • Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
    Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird.
    Ob der jeweilige Beruf die Qualifikation erfordert kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht beantworten, da diese nur für die Eintragung der Schlüsselzahl zuständig ist.
    Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (Bag)


Gebühr

38,80 €
Eventuelle Expressgebühr 19,55 €

Formulare

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Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr