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Hinweis zur SEPA Umstellung

Das Landratsamt Starnberg hat den gesamten Zahlungsverkehr seit 2014 auf das SEPA (englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) Verfahren umgestellt.


Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise bei der Zulassung von Fahrzeugen:

  • Verwenden Sie beim Ausfüllen der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren der KFZ-Steuer nur IBAN und BIC.
    InformationDie KFZ-Steuer muss an das zuständige Zollamt bezahlt werden. Tragen Sie daher im Formular bitte im roten Feld Ihren Wohnort ein und wählen Sie anschließend das zuständige Zollamt aus.
  • Die Einzugsermächtigung kann nur auf dem o.g. Formular erteilt werden.
  • Sie muss vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben sein. Auch wenn Halter und Kontoinhaber identisch sind!
  • Bestehende Einzugsermächtigungen von Firmen verlieren ab 01.02.2014 ihre Gültigkeit und müssen bei der ersten Zulassung nach dem 01.02.2014 mit dem o.g. Formular neuerteilt werden.
  • Bei Bevollmächtigen wird darauf hingewiesen, dass die Vollmacht getrennt vom SEPA Formular mit gebracht werden muss.

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Bürgerservice.

 

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr