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Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM)



Betäubungsmittel sind Arzneien und andere Stoffe, welche durch ihre Einnahme zu einer Abhängigkeit oder schweren Nebenwirkungen führen können. Aus diesem Grund wird die Abgabe der Betäubungsmittel besonders kontrolliert. Dies betrifft auch Reisen, bei welchen Betäubungsmittel über die Landesgrenze ein- bzw. ausgeführt werden.

Vor Reiseantritt in andere Länder beglaubigt das Gesundheitsamt die ärztliche Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen der ärztlichen Behandlung.

Beglaubigungen können im Gesundheitsamt Starnberg durchgeführt werden:

Montag - Freitag: 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Welche Regelungen gelten beim Reisen mit Betäubungsmitteln?

  • Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf maximal 30 Tage betragen.
  • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
  • Für jedes - auch nur durchreiste - Land ist eine Bescheinigung erforderlich.
  • Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.
  • Die Bescheinigungen unterscheiden sich nach Reisezielen im Schengen-Raum oder Nicht-Schengen-Raum (andere Länder). Bei einem Transit (z.B. durch Nicht-Schengen-Länder) können auch beide Bescheinigungen notwendig sein.
  • Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesopiumstelle oder der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland.
  • Informationen auf der Homepage vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Reisen in die Staaten des Schengen-Abkommens

Das Schengener Durchführungsübereinkommen (Art. 75) regelt die Pflicht zum Vorweisen einer amtlich ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen der ärztlichen Behandlung.

Karte des Schengen-Raums

Bescheinigung für Schengen-Raum als PDF

Reisen in andere Länder

Um Betäubungsmittel bei Reisen außerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengen Abkommens mitnehmen zu können, empfiehlt das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren.

Bescheinigung für andere Länder als PDF

Wie erfolgt die Beglaubigung, die man für Reisen mit BTM benötigt?

Das Gesundheitsamt in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt, beglaubigt die ärztlichen Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln.

  • Für die Beglaubigungen ist keine Terminvereinbarung im Gesundheitsamt Starnberg notwendig.

  • Beglaubigungen können im Gesundheitsamt Starnberg durchgeführt werden:
    Montag - Freitag: 09.00 Uhr - 11:00 Uhr
    Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  • Voraussetzungen für die Beglaubigungen sind:
    • vollständig ausgefüllte ärztliche Bescheinigungen pro Medikament
    • gültiges Ausweisdokument
    • eventuell Vollmacht zur Beantragung der Beglaubigung durch dritte Person 
  • Kosten für die Beglaubigungen:
    Die Gebühren betragen 10,00 Euro pro Person pro Reise. Die Rechnung wird auf dem Postweg zugestellt.



Zuständige Stelle

Infektions- und Umwelthygiene
Team 321

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg

08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/321

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr