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Wissenswertes und Praxishilfen



Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

Wer sich freiwillig engagiert und dafür eine Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale bekommt, muss darauf keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Die Grenze bei einer Übungsleiterpauschale liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 3.000 Euro, die der Ehrenamtspauschale bei 840 Euro pro Jahr. Ehrenamtliche müssen die Ehrenamts- oder die Übungsleiterpauschale allerdings in der Steuererklärung unter sonstige Einnahmen aufführen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Wegweiser der Bürgergesellschaft.

Fortbildungsangebote


Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist geregelt, dass auch Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden bzw. einen vergleichbaren Kontakt haben, ein so genanntes "Erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen haben. Die Beantragung ist für Ehrenamtliche kostenlos. 

Alle nötigen Informationen dazu finden Sie in der Broschüre “Umsetzung des § 72 a im Landkreis Starnberg“.

Informationen zum Datenschutz

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet Hinweise und Tipps für Vereine und kleine Unternehmen zum Thema Datenschutz. Außerdem bietet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die Rubrik “Häufig gefragt“ für Vereine und Ehrenamtliche.

Das Bayerische Sozialministerium hat für das Ehrenamt mit dem "Bayerischen Weg" gute Tipps für Vereine geschaffen: Fünf Tipps für Vereine zur DSGVO

Leitfaden zum Thema Recht für Vereine des Bayerischen Justizministeriums

Für Vereine und vor allem Vorständ*innen bietet das Bayerische Justizministerium diesen wertvollen Leitfaden - ein gutes Nachschlagewerk mit vielen Beispielen.

Online-Hilfen zum Thema: Sicherheit im Internet

Die Digitale Nachbarschaft unterstützt in Fragen zur Sicherheit im Internet mit hervorragenden Selbstlernkursen - viele davon auch in Form kleiner Videoclips. Behandelte Themen sind beisielsweise sichere Darstellung im Internet, Urheber- und Lizenzrecht, Sicheres Kommunizieren per Mail oder Social Media, Datenschutz und vieles mehr.

Praxistipp "Notfallkoffer Vorstand"

Im Rahmen des Programms "Engagement braucht Leadership" der Robert-Bosch-Stiftung hat der Paritätische NRW gemeinsam mit dem Freiwilligenzentrum Düren den «Notfallkoffer für Vereinsvorstände« herausgegeben: Dieser bietet Checklisten, was ein*e verantwortliche*r Vereinsvorständ*in schriftlich hinterlegen sollte für den Fall, dass sie oder er kurzfristig ausfällt, erkrankt oder das Amt niederlegen möchte/muss. Auch als Basis für einen Vorstandswechsel ist der "Notfallkoffer Vorstand" geeignet.

Sorgentelefon Ehrenamt

Zur weiteren Unterstützung für die Vereine hat die Staatskanzlei im Rahmen einer Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern ein „Sorgentelefon Ehrenamt“ (089/1222212 oder per E-Mail) eingerichtet.
Hier erfahren ehrenamtlich Tätige ebenfalls kompetente Unterstützung, wenn es darum geht eine Veranstaltung vorschriftsgemäß zu organisieren und durchzuführen.
Das "Sorgentelefon" wird von "BAYERN.DIREKT", einer Servicestelle der Staatskanzlei, gemeinsam mit einem Expertenteam für die Themen Bürokratieabbau und Deregulierung betreut und beantwortet ausschließlich Fragen zur Durchführung von Vereinsfeiern.

Vereinswiki des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement Bayern (LBE)

Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern (LBE) hat ein Vereinswiki erstellt. Dieses gibt Antworten auf Fragen rund um das Management von Vereinen.

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Wer ein Ehrenamt übernimmt, denkt oft eher an die Unterstützung anderer als an die eigene Sicherheit. Doch es kann hierbei ganz unverhofft genauso zu Schäden kommen wie in anderen Alltagssituationen. Engagierte können sich bei Unfällen verletzen, anderen Personen oder auch fremdem Eigentum Schaden zufügen. Aus diesem Grund sind Ehrenamtliche sowie Organisationen gut beraten, sich über einen Versicherungsschutz zu informieren.

Informationen hierzu finden Sie in einer Information der Lagfa (Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen) sowie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Zuständige Stelle

Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
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82319 Starnberg

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Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
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