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Aufgaben - Rechte - Wahl


Satzung

Satzung des Ausländerbeirates Landkreis Starnberg
[PDF, 63 kB]
 

Auszug aus der Satzung

Der Ausländerbeirat hat die Aufgabe, stellvertretend für die im Landkreis Starnberg wohnenden Ausländer in der Öffentlichkeit Verständnis für die besonderen Anliegen der ausländischen Mitbürger zu wecken und deren Interessen zu vertreten.

Der Ausländerbeirat nimmt sich vor allem der sozialen, schulischen , kulturellen, ausländerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürger an. Er verfolgt Ziel, ein von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung getragenes Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Mitbürgern zu fördern.

Wahlordnung

Wahlordnung des Ausländerbeirates Landkreis Starnberg
[PDF, 51 kB]

Auszug aus der Wahlordnung

Der Ausländerbeirat soll die Organe und die Verwaltung des Landkreises in allen Fragen, die Ausländer in besonderer Weise betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises gehören, durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen beraten.

Der Ausländerbeirat hat die Aufgabe, an Behörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches die besonderen Anliegen von ausländischen Mitbürgern heranzutragen. Die Behörden des Landkreises sollen den Ausländerbeirat rechtzeitig über Massnahmen unterrichten, die für die Belange de ausländischen Mitbürger bedeutsam sind.

Informationen zur Wahl


Zuständige Stelle

Ausländerbeirat Landkreis Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148 322
08151 148 11 338
auslaenderbeirat@lra-starnberg.de
Internet: www.auslaenderbeirat-starnberg.de

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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