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Das Landrats-Amt Starnberg in Leichter Sprache

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Diese Internet-Seite gehört dem Landrats-Amt Starnberg.

Das Landrats-Amt Starnberg
ist zuständig für den ganzen Landkreis Starnberg.Behörde

         Das heißt:

         Das Landrats-Amt Starnberg
         ist zuständig für die Stadt Starnberg.

Und für alle Gemeinden im Landkreis Starnberg.

Das Landrats-Amt Starnberg hat verschiedene Aufgaben.Gesetzbuch

Das Landrats-Amt Starnberg setzt zum Beispiel Gesetze um.

Und das Landrats-Amt Starnberg setzt Beschlüsse um.

Diese Gesetze und Beschlüsse

gelten für den Landkreis Starnberg.

 

Das Landrats-Amt Starnberg will das Leben für alleLeute
 im Landkreis Starnberg immer besser machen.

Deshalb ist das Landrats-Amt ein Ansprech-Partner
für die Menschen im Landkreis Starnberg.

Dabei ist das Landrats-Amt Starnberg immer
freundlich zu allen Menschen im Landkreis Starnberg.

 

 

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Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner