Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Veranstaltererklärung
[PDF, 52 kB » Formulardaten und Datenschutz]
nach Rn 35 VwV zu § 29 Abs. 2 StVO - Bestätigung über die Veranstalterhaftpflichtversicherung
[PDF, 56 kB » Formulardaten und Datenschutz] - ggf. Streckenverlaufs-/Umleitungsplan
Dem Antrag sind immer die Veranstaltererklärung
[PDF, 52 kB » Formulardaten und Datenschutz]
und Bestätigung über die Veranstalterhaftpflichtversicherung
[PDF, 56 kB » Formulardaten und Datenschutz]
beizufügen. Ein Antrag kann nicht ohne diese Formulare eingereicht werden.
Kosten
Die Kosten richten sich nach Art und Aufwand der Veranstaltung.
Formulare
Veranstaltungen (Allgemein)
Veranstaltungen (Wallfahrt / Prozession)
Veranstaltungen (Ralley)
Veranstaltererklärung
[PDF, 52 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Bestätigung über die Veranstalterhaftpflichtversicherung
[PDF, 56 kB » Formulardaten und Datenschutz]