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Übernahme des Teilnahmebeitrags für Kinder in Tageseinrichtungen




Bayerisches Krippengeld

Das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Leistung wird ab diesem Zeitpunkt Eltern gewährt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
Weitere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie bei Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter ZBFS - Bayerisches Krippengeld.


Ansprechpartner

  • Familiennamen von A bis C

    Herr Weiß

    234.8 SB

    Team 234 Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-77206

    Fax: 08151 148-11851

    E-Mail

    Zimmer: EG.239

  • Familiennamen von D bis J

    Frau Wieland-Störzer

    234.8 SB

    Team 234 Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-77954

    Fax: 08151 148-11954

    E-Mail

    Zimmer: EG.239

 

Zuständige Stelle

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Team 234

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77513
08151 148-11513
fachbereich23@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/234

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
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Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
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