Hüpfburg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Die Hüpfburg ist eine Serviceleistung des Fachbereichs 23, Jugend und Sport Starnberg.
Verwaltet und entliehen wird sie vom Team 234 Jugendarbeit Starnberg,
Landkreisansässige Gruppen und Institutionen zahlen 85,- €
pro Benutzungstag.
Bei anerkannten Trägern der Jugendarbeit außerhalb des Landkreises
beträgt der Mietzins 135,- €
und kommerzielle / private Entleiher zahlen 180,- € pro Benutzungstag.
Entleihrichtlinien Hüpfburg
[PDF, 10 kB]