Sonstige Leistungen
- Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme
Voraussetzung:
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- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit
- Hauptwohnsitz in Bayern
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- Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Beitrag der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder vergleichbar Nahestehende entlasten soll. Viele kennen den Entlastungsbetrag auch als zusätzliche Betreuungsleistungen oder Entlastungsleistungen. Da es sich hierbei um eine zweckgebundene Leistung handelt, wird der Betrag nur unter der Bedingung einer konkreten Anwendung ausgezahlt. Diese Kosten werden rückwirkend durch die Pflegekasse übernommen. Er ist für qualitätsgesicherte Leistungen gedacht, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Insbesondere geht es dabei um Leistungen, die die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag fördern. Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt unabhängig vom Pflegegrad bei 125 Euro im Monat