Förderungen
Elektromobilität ist DAS Thema unserer Zeit und vor allem für die Zukunft. Um die Verbreitung der Elektromobilität zu beschleunigen, gibt es für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur verschiedene Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen.
Eine Übersicht und Suchmöglichkeiten zu technologieorientierten Förderprogrammen des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU gibt es beim Förderlotsen Bayern. Suchen Sie hier nach einem passenden Förderprogramm und erhalten Sie eine ausführliche Beratung.
Hier stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle Förderprogramme vor:
Für Privatpersonen
Bundesprogramm: Kombi-Paket aus Ladestation, PV-Anlage und Speicher, BMDV
Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die Hauseigentümer:innen sind und das Objekt selbst bewohnen und ein Elektrofahrzeug besitzen. Damit soll erreicht werden, dass das eigene Elektroauto mit selbst erzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufgeladen werden kann. Ab dem 26.09.2023 kann ein Zuschuss für den Kauf und den Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher beantragt werden.
Wichtige Details zur Förderung:
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladestation (mind. 11 kW) zusammen.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf folgender Webseite:
Solarstrom für Elektroautos (KfW)
Update: Leider ist hier keine Antragstellung mehr möglich - die Fördermittel wurden bereits ausgeschöpft.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Bundesprogramm: Elektrisch betriebene Fahrzeuge, BAFA
Dieses Programm des Bundes fördert elektrisch betriebene Fahrzeuge und basiert auf der Richtlinienänderung, welche am 01. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, sowie für alle Gebrauchtwagen beantragt werden, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Förderungsinformationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Auf dieser Seite finden Sie Formulare, Antworten zu häufig gestellten Fragen und unter „Publikationen“ eine stetig aktuelle „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“.
Kommunales Programm: Gemeinde Pöcking
Die Gemeinde Pöcking fördert private und gewerbliche Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen (keine Kfz) und die Errichtung von öffentlichen und privaten Ladestationen innerhalb der Gemeinde Pöcking.
» Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität in der Gemeinde Pöcking«
Ab 01.05.2023 wurden die Fördersätze aus den Richtlinien für das Energiesparförderprogramm der Gemeinde Pöcking für Wohngebäude und den Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Energiesparförderprogramm zur Förderung von Elektromobilität wie folgt geändert:
- Förderung für die private Ladestation (Wallbox) beträgt nun 250 Euro.
- Die maximale Förderung pro Antragsteller und gefördertes Gebäude wird auf 1.500 Euro pro Jahr begrenzt.
Weitere Details ergeben sich aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.04.2023 der Gemeinde Pöcking.
Für öffentliche Träger / Kommunen / Unternehmen
Bundesprogramm: Elektrische Lastenfahrräder, BAFA
Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie vom Bund sind Investitionen in E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.
Förderungsinformationen für elektrische Lastenfahrräder
Landesprogramm Bayern: Ladeinfrastruktur StWMi
Das Förderprogramm unterstützt die Einführung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Gefördert wird die Errichtung sowie in Spezialfällen die Aufrüstung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel erfolgen zwei Aufrufe pro Jahr.
Förderungsinformationen zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Bundesprogramm: LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen, BMEL
Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) werden mit "LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen" modellhafte Projekte in ländlichen Räumen gefördert, die Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäuser innovativ kombinieren.
Förderberechtigte: ländliche Kommunen der Bundesrepublik Deutschland (Gemeinden und Gemeindeverbände - auch Landkreise)
Zeitraum: Projektskizze muss bis 30.11.2023 eingereicht werden.
Förderumfang: In der Konzeptionsphase können Kommunen bis zu 12 Monate lang mit bis zu 75.000 Euro gefördert werden. Unter bestimmten Bedingungen werden in einer anschließenden dreijährigen Initialisierungsphase Personalstellen für die Koordinierung und Steuerung zur Initialisierung der einzelnen Elemente der Mobilitätsstationen gefördert.
Fördergegenstand: Erstellung von Konzepten mit einem modellhaften Ansatz zur Erstellung einer Mobilitätsstation
Hinweise: am 11.11.2023 und 26.11.2023 findet eine Informationsveranstaltung online statt
Die Beantragung und weitere Informationen finden Sie unter: BLE - Modellprojekte - LandStation - Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen
Bundesprogramm: Förderung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (Sustainable Urban Mobility Plans), BMDV
Dieser Förderaufruf beruht auf Basis der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und soll Kommunen bei der Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach den Leitlinien der EU-Kommission für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) unterstützen. In einem zweistufigen Antragsverfahren erfolgt erst die Skizzeneinrichtung und bei positivem Bescheid kann ein Antrag gestellt werden.
Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden sowie Landkreise und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind
Frist zur Einreichung: Skizzeneinreichung bis 11.10.2023
Förderumfang: Anteilsfinanzierung mit Basissatz 65 %; in strukturschwachen Gemeinden bis 80 %
Fördergegenstand: Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen sowie prozessbegleitende Maßnahmen wie beispielsweise Verkehrsmodellierung oder Beteiligungsverfahren
Hinweise: Online-Veranstaltung am 05.10.2023 um 09:30 Uhr
Die Beantragung und weitere Informationen erhalten Sie unter: BMDV - Förderaufruf für nachhaltige urbane Mobilitätspläne (bund.de)
Bundesprogramm: Förderung von Mobilitätsstationen in kleinen und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen, BMDV
Dieser Förderaufruf beruht auf Basis der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und soll kleine und mittlere Gemeinden in strukturschwachen Regionen bei der Errichtung und dem Ausbau von Mobilitätsstationen unterstützen. In einem zweistufigen Antragsverfahren erfolgt erst die Skizzeneinrichtung und bei positivem Bescheid kann ein Antrag gestellt werden.
Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden sowie Landkreise, Zweckverbände, Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie Verkehrsverbünde. Verbundvorhaben der antragsberechtigten Partner sind ebenfalls zulässig.
Frist zur Einreichung: Skizzeneinreichung bis 11.10.2023; Antragseinreichung bis 31.Okotber
Förderumfang: Anteilsfinanzierung mit Basissatz 65 %; in strukturschwachen Gemeinden bis 80 %
Fördergegenstand: Errichtung und Ausbau von Mobilitätsstationen als Infrastrukturvorhaben
Voraussetzungen: Für das Projekt beantragte Gesamtausgaben: mind. 50.000 Euro €, Die Förderung ist beschränkt auf kleinere und mittlere Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen
Hinweise: Online-Veranstaltung am 04.10.2023 10 Uhr
Die Beantragung und weitere Informationen finden Sie unter BMDV - Mehr Angebote für erste und letzte Meilen: BMDV fördert Mobilitätsstationen in strukturschwachen Regionen (bund.de)
Bundesprogramm: Nicht öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen, BMDV
Dieses Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, wobei vorrangig Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender gefördert werden sollen. Erstmals sollen nun neben Ladepunkten für Pkw auch im Speziellen welche für Lkw – Fahrzeuge miteinbezogen werden. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Überblick zur Förderung:
- Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen
- Pro Unternehmen erfolgt je nach Betriebsgröße eine Anteilsfinanzierung von 20 – 40%
- Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte auf maximal 5 Mio. Euro begrenzt
- Pro Ladepunkt ist die Höhe der Förderung von dessen DC-Ladeleistung abhängig
- Erst Bewilligung des gestellten Antrages kann die Auftragsvergabe erfolgen und die Beschaffung bzw. Installation muss innerhalb von 2 Jahren fertig gestellt werden
Weitere Informationen und Details finden Sie unter folgender Webseite: PtJ: Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Die Antragstellung erfolgt durch den Projektträger Jülich auf folgender Webseite: Nicht-öffentliche Schnelllade-infrastruktur: Antragseinreichung (ptj.de)