Förderungen
Elektromobilität ist DAS Thema unserer Zeit und vor allem für die Zukunft. Um die Verbreitung der Elektromobilität zu beschleunigen, gibt es für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur verschiedene Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen.
Eine Übersicht und Suchmöglichkeiten zu technologieorientierten Förderprogrammen des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU finden Sie hier: Projektträger Bayern: Bayern Innovativ. Suchen Sie hier nach einem passenden Förderprogramm und erhalten Sie eine ausführliche Beratung.
Hier stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle Förderprogramme vor:
Für Privatpersonen
E-Auto Förderung 2026 (Rückwirkend zum 1. Januar 2026)
Wer sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel beantragen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.
Förderberechtigte: Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug oder einen Plug-in-Hybriden nach dem 1. Januar 2026 kaufen oder leasen.
Frist zur Einreichung: 31.Dezember 2026
Förderumfang: Die Förderhöhe variiert je nach Art des Fahrzeugs und Haushaltseinkommen. Privatpersonen können bis zu 6.000 Euro erhalten.
Fördergegenstand: Gefördert werden Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft wurden. Es gibt spezifische Anforderungen an die Fahrzeuge, die ebenfalls erfüllt müssen, um förderfähig zu sein.
Voraussetzungen:
- Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb oder bestimmte Fahrzeuge mit einem Plug-In-Hybrid-Antrieb beziehungsweise Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer ("Range-Extender").
- Es müssen Bestimmte technische Anforderungen (z.B. Reichweite) erfüllt sein
- Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026
- Weitere spezifische Anforderungen an den Kauf und die Registrierung des Fahrzeugs
- Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
- Nachgewiesenes Haushaltseinkommen durch Steuerbescheiden von 2023 und 2024
Hinweise:
- Beachte, dass die Anträge nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 gelten
- Es wird empfohlen, sich vor der Beantragung mit den zuständigen Stelle oder Online-Plattformen in Verbindung zu setzen, um alle Details zu klären.
- Die Förder-Anträge können rückwirkend gestellt werden, das Online-Portal dazu wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.
- Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
- Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erfolgen.
- Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis.
- Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid) können von den Antragstellern in digitaler Form eingereicht werden.
Die Beantragung und weitere Informationen finden Sie unter:
Neue E-Auto-Förderung – alle Details und Prämien im praktischen Überblick - electrive.net
Bundesprogramm: Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern (BMV)
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert mit einem neuen Programm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, insbesondere im bestehenden Gebäudebestand den Zugang zu Ladepunkten deutlich zu verbessern und Elektromobilität im Alltag zu erleichtern. Damit adressiert da Programm gezielt die rund 9 Millionen Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums.
Förderberechtigte: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Wohneigentum zur Vermietung, Unternehmen mit großen Wohnbeständen zur Vermietung
Frist zur Einreichung: Antragstart 15. April 2026
Förderumfang: Für das Programm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in Ladeinfrastruktur. Die konkrete Förderhöhe sowie die förderfähigen Kosten richten sich nach den jeweiligen Förderbedingungen.
Fördergegenstand: Vorverkabelung, der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, die technische Ausrüstung
Voraussetzungen: Die genauen technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen.
Hinweise: Begleitend wurde ein neuer LadeLernTOOL-Kurs veröffentlicht, der praxisnahes Wissen zum Laden an Mehrparteienhäusern vermittelt. Online-Seminar am 14.04.2026 (9:30-11:00 Uhr): „Laden im Mehrparteienhaus – Die BMV-Förderung auf einen Blick“.
Die Beantragung und weitere Informationen finden Sie unter Fördern | Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
Für öffentliche Träger / Kommunen / Unternehmen
Landesprogramm Bayern: Ladeinfrastruktur StWMi
Das Förderprogramm unterstützt die Einführung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Gefördert wird die Errichtung sowie in Spezialfällen die Aufrüstung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel erfolgen zwei Aufrufe pro Jahr.
Förderungsinformationen zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern