Arbeitsgrundlagen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Artikel 118 a Bayer. Verfassung
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG)
Bayerisches Behindertengleichstellungs- und Änderungsgesetz BayBGG und ÄndG
UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung
UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (in leichter Sprache)
(Internet-Seite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
Menschen sind behindert,
wenn Sie in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt sind.
Dazu brauchen wir eine m e n s c h e n g e r e c h t e Umwelt!
Helfen Sie mit,
dies zu verwirklichen und durch eine barrierefreie Umwelt Menschen mit
Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.