Standesamt
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Zuständigkeiten:
Das Standesamt finden Sie bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde
Aufgaben der Gemeinden:
Das Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde ist zuständig für Eheschließungen, Kirchenaustritte, Erklärungen zur Namensführung von Kindern und Erwachsenen, sowie Beurkundung von Geburten und Sterbefällen.
Aufgaben des Landratsamtes:
Die Aufsicht über den Standesbeamten in den Gemeinden wird in die Fachaufsicht und die Aufsicht über die persönliche Dienstführung unterschieden.
Die Fachaufsicht obliegt der unteren Aufsichtsbehörde (Landratsamt), oberen Aufsichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken in Ansbach -bayernweit-) und der obersten Aufsichtsbehörde (Bayer. Innenministerium).
Die Aufsicht über die persönliche Dienstführung des Standesbeamten übt der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter des Standesbeamten aus.