Kreisstraßen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Kreisstraßen gehören zu den sogenannten qualifizierten Straßen. Sie dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen oder dem erforderlichen Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz. Sie sollen mindestens am Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder eine andere Kreisstraße anschließen.
Jede Kreisstraße hat einen Namen. Im Landkreis Starnberg besteht dieser aus dem Kürzel "STA" und einer "Ziffer" (z.B.: STA 3).
Eine Übersicht der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Bayern erhalten Sie im Bayerischen Straßeninformationssystem (BAYSIS).
Ergänzende Informationen zum Straßennetz erhalten Sie auf der Internetseite der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.