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Pflegebedürftigkeit



Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.

Dafür muss eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer und für mindestens sechs Monate bestehen.

Um einen Pflegegrad zu erhalten muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst der Krankenversicherung und bewertet den Grad der Pflegebedürftigkeit.

Zur besseren Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist es sinnvoll, ein Pflegetagebuch über mehrere Tage zu führen und alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, Medikationsplan, Schwerbehindertenausweis und pflegerische Dokumentationen ect.) bereit zu halten.

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Zuständige Stelle

Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77733
pflegestuetzpunkt@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/pflegestützpunkt

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr