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Bojen


Private Bojen Starnberger See

Das Einsetzen von Bojen in den Starnberger See ist genehmigungspflichtig. Die öffentlich-rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, Team Wasserrecht. Die dazugehörige Bewilligung kommt jeweils vom Seeeigentümer, vertreten durch die Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, Außenstelle Starnberger See.

Wo kann man eine Boje für den Starnberger See beantragen?

Aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes ist die Anzahl der Bojen am Starnberger See begrenzt.

Die Verteilung der vorhandenen Bojen erfolgt über eine Vormerkliste, die bei der Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, Außenstelle Starnberger See, geführt wird. Die Genehmigung wird bei Zuteilung auf 7 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der schriftliche Antrag zur Aufnahme in diese Warteliste ist bei der Bayer. Schlösser und Seenverwaltung erhältlich.



Zuständige Stelle

Wasserrecht
Team 502

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77359
08151 148-11473
wasserrecht@LRA-starnberg.de
schifffahrt@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/502

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

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