Reisegewerbekarte (§§ 55 ff. GewO)
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Im Gegensatz zum „stehenden Gewerbe“ (d. h. mit einer gewerblichen Niederlassung), für das eine Anzeigepflicht besteht, ist das Reisegewerbe eine gewerbsmäßige Tätigkeit ohne vorhergehende "Bestellung" (d. h. ohne vorherige Aufforderung des Kunden) an verschiedenen Orten, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben.
Wer auf diese Weise Waren an- und verkauft, Bestellungen für Waren und Leistungen auf-nimmt, Leistungen anbietet oder Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, muss beim zuständigen Landratsamt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen.
Gewerbetreibende mit einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die in Deutschland vorübergehend selbständig gewerbsmäßig tätig werden, brauchen grundsätzlich keine Erlaubnis einholen. Sie haben ihre Tätigkeit auch nicht anzuzeigen (§ 55c GewO).
Ausgenommen sind jedoch Tätigkeiten im Sinne des Art. 2 Abs. 2 DLRL. Hierfür ist eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) zu beantragen sowie die Tätigkeit anzumelden (§ 14 Abs. 1 bis 3 GewO).
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse
Fristen
Der Antrag und die Unterlagen sind beim Landratsamt Starnberg vorzulegen.
Dauer des Verfahrens ca. 3 - 5 Wochen
Formulare und Antragsunterlagen
- Antrag auf Erteilung | Verlängerung | Ergänzung | Anschriftenänderung einer Reisegewerbekarte
[PDF, 119 kB » Formulardaten und Datenschutz]
- und für Gewerbetätigkeiten im Ausland
Antrag auf Erteilung / Ergänzung / Anschriftenänderung einer Gewerbelegitimationskarte
[PDF, 128 kB » Formulardaten und Datenschutz]
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
(bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen) - Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
(bitte bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
Kosten
Die Kosten für die Erteilung einer Reisegewerbekarte betragen derzeit 100,00 Euro.