Seiteninhalt

Kinderfreizeitbonus für Familien mit Wohngeld

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022 für Kinder und Jugendliche“ wurde der Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen eingeführt.

Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro können minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können und Versäumtes nachzuholen. 

Wer profitiert vom Kinderfreizeitbonus?

Familien können den Kinderfreizeitbonus erhalten, wenn sie für den Monat August 2021 bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Beim Wohngeld muss das betreffende Kind als Haushaltsmitglied berücksichtigt sein.

Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die Familienkasse.

Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Muss der Kinderfreizeitbonus beantragt werden?

Das hängt davon ab, ob Sie neben Wohngeld auch Kinderzuschlag beziehen.

Beziehen Sie im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld, erhalten Sie den Kinderfreizeitbonus automatisch und ohne Antrag ab August 2021 als Einmalzahlung.

Wenn Sie im August 2021 Wohngeld, aber keinen Kinderzuschlag beziehen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag bei Ihrer Familienkasse. Dem Antrag ist eine Kopie des Wohngeldbescheids beizufügen. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein.

Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse erhalten, müssen außerdem noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen.

Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de.

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse.
Hierfür steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Soziale Hilfen II
Team 223

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

soziales@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/223

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr