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Landkreis-Pass Starnberg für die IsarCard S



Der schnelleste Weg zum Landkreis-Pass: » Online-Antrag


»  MVV Informationen zum Sozialticket
  • Format: PDF, 1.3 MB

Sie beziehen staatliche Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)? Sie leisten einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr?

Mit dem Landkreis-Pass Starnberg  können oben genannte Leistungsberechtigte die vergünstigte MVV-IsarCard S erhalten. Sie besteht aus dem Landkreis-Pass Starnberg und einer Zeitkarte für den aktuellen Monat. Beides zusammen gilt als Fahrkarte im MVV.

Den Antrag in Papierform erhalten Sie im Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen, bei Ihrer Gemeinde / Stadtverwaltung und im Jobcenter Landkreis Starnberg. Mit einem Online-Antrag - klicken Sie hier zum Ausfüllen oder Herunterladen - wählen Sie den schnellsten Weg!

Die Voraussetzungen

Personen, die das 15 Lebensjahr vollendet haben und im Landkreis Starnberg mit dem Erstwohnsitz gemeldet sind und

  • Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
    oder
  • Bezieher/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
    oder
  • Bezieher/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind
    oder
  • einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.

Die IsarCard S

  • Inhaber/innen eines gültigen Landkreis-Passes Starnberg können die IsarCard S zu einem vergünstigten Preis erwerben und damit die Verkehrsmittel des MVV für das Gesamtnetz gemäß dem Angebot des MVV benützen.
  • Erhältlich ist ein Monatsticket.
  • Wochenkarten, Einzelfahrkarten oder Tagestickets sind nicht erhältlich.
  • Die IsarCard S ist nicht übertragbar, es erfolgt keine Rücknahme, Erstattung oder Umtausch.
  • Die Monatskarte gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag, gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
  • Mit Eingabe der 5-stelligen Kontrollnummer im Landkreis-Pass kann das Monatsticket IsarCardS an den Fahrschein-Automaten und Verkaufsstellen des MVV München gekauft werden. Der gekaufte Beleg wird in der vorgesehenen Tasche im Landkreis-Pass mitgeführt.
  • Die IsarCard S ist werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr leider nicht nutzbar. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entfällt diese Sperrzeit.
  • Bis zu drei Kinder oder alle eigenen Kinder / Enkelkinder (6-14 Jahre) können kostenlos mitgenommen werden. Alle Kinder unter 6 Jahren können immer kostenlos mitfahren.
  • Die IsarCard S gilt nur in Verbindung mit dem Landkreis-Pass Starnberg und dem persönlichen Ausweis. Kann der Landkreis-Pass nicht vorgezeigt werden, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro nach dem MVV-Gemeinschaftstarif zu entrichten.
  • Die Karte ist nicht im Abonnement erhältlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten oder in den jeweiligen Verkaufsstellen des MVV.

Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr - es gelten die aktuellen Bedingungen des MVV München.

Gültigkeitsdauer / Kosten

Der LandkreisPass Starnberg ist von einem Monat bis zu einem Jahr - je nach Gültigkeitsdauer des beigelegten Bewilligungsbescheides / Aufenthaltsgestattung / Bestätigung des Trägers - gültig. Verlängerungen können bei Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide schriftlich beantragt werden. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.

Die Beantragung des Landkreis-Pass Starnberg ist kostenlos.

Wo erhalte ich den Antrag?

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Die Formulare liegen auch in Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung, im Jobcenter Starnberg oder im Landratsamt Starnberg aus.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:

Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

 

Wichtige Voraussetzung: Legen Sie eine aktuelle Kopie Ihres Bescheides über die Sozialleistung, Ihrer Aufenthaltsgestattung/-duldung oder eine Bestätigung Ihres Trägers bei. Es müssen die Personen- und Adressdaten und die Gültigkeitsdauer zum Zweck der Ausstellung des Passes ersichtlich sein; nicht relevante Daten können auf Wunsch geschwärzt werden. Wenn alle erforderlichen Daten auf einer Seite zusammengefasst sind, genügt diese eine Seite als Kopie.

Anleitung Antrag per Post

  1. Antrag bei der Gemeinde/Stadtverwaltung, im Jobcenter oder Landratsamt Starnberg abholen. Ein direkter Download des Antrags ist hier möglich.

  2. Antrag ausfüllen:
    a) Antragsart (Erstantrag, Verlängerung oder Adress/Namensänderung)
    b) Ankreuzen, welche Leistung Sie beziehen
    c) Im Adressfeld Ihren Namen und Adresse, Geburtsdatum, sowie Telefonummer und E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen eintragen.
    d) Ankreuzen, ob ein Betreuer Ihren Antrag ausfüllt.
        Wenn ja, bitte im Adressfeld des Betreuers Namen und Adresse, Geburtsdatum, sowie Telefonummer und E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen eintragen.
    e) Das Datum der Antragstellung und Ihre Unterschrift in die dafür vorgesehenen Felder eintragen.

  3. Kopie des Bewilligungsbescheides (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder Erwerbsmiderung nach dem SGB XII, Nachweis über den Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) beilegen.

  4. Falls ein Betreuer den Antrag für Sie stellt, bitte eine Kopie des Betreuerausweises beilegen.

  5. Antrag absenden an oder abgeben im

    Landratsamt Starnberg
    Fachbereich Sozialwesen
    Strandbadstraße 2
    82319 Starnberg

  6. Der Antrag wird bearbeitet und bei Berechtigung wird der Landkreis-Pass ausgestellt und zugeschickt.

  7. Mit der Kontrollnummer in Ihrem Landkreis-Pass können Sie nun ein Monatsticket der IsarCard S an den MVV-Automaten oder Verkaufstellen kaufen. 

Anleitung Antrag Digital

Antrag hier öffnen.

Sie werden online durch die erforderlichen Formulareinträge geführt. Bitte halten Sie Ihren Bewilligungsbescheid / Ihre Aufenthaltsgenehmigung / Ihre Bestätigung des Trägers zum Hochladen per Scanner oder Smartphone bereit. Dies gilt ebenso für den Betreuer-Ausweis, sofern ein Betreuer Ihren Antrag ausfüllt.

Der Antrag wird bearbeitet und bei Berechtigung wird der Landkreis-Pass ausgestellt und zugeschickt.

Mit der Kontrollnummer in Ihrem Landkreis-Pass können Sie nun ein Monatsticket der IsarCard S an den MVV-Automaten oder Verkaufstellen kaufen. 

Datenschutz

Zuständige Stelle

Soziale Hilfen I
Team 221

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77238
08151 148-11539
soziales@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/221

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr