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Behindertenbeauftragte für den Landkreis Starnberg



Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es, den Landkreis bei der Verwirklichung der Ziele des BayBGG zu beraten und zu unterstützen. Diese sind, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Art. 1 Abs. 3 Satz 1 BayBGG).

Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landkreises Starnberg ist dafür zuständig, die Interessen behinderter Menschen zu vertreten und als Ansprechpartner sowie Anlauf- und Informationsstelle zu unterstützen, um die gleichberechtigte Teilnahme am Leben im Landkreis Starnberg zu erhöhen.

Sie ist Ansprechpartnerin bei persönlichen Anliegen und Fragestellungen, bei Benachteiligung und Diskriminierung oder bei der Weiterentwicklung zu einem inklusiven Landkreis. Ihre Aufgaben sind u.a.,

  • die vertrauliche Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Institutionen
  • die Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung
  • die Anregung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, die der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen dienen
  • die Beratung des Landkreises bei der Umsetzung des BayBGG und der UN-BRK
  • die Realisierung des Aktionsplans „Gemeinsam stärker" zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten, zu befördern und zu unterstützen 

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