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Informationen zu Poliomyelitis




Poliowildviren waren vor Einführung der Impfung weltweit verbreitet. Da der Kontakt mit dem Erreger
meist schon im Kindesalter erfolgte, prägte sich der Begriff "Kinderlähmung".


Was verursacht die Erkrankung?

Poliomyelitis (kurz Polio) ist eine durch das Polio-Virus verursachte hochansteckende Infektionskrankheit. Das Virus gelangt über den Magen-Darm-Trakt, wo es sich massiv vermehren kann, teilweise bis zum Nervensystem.

Welche Symptome können auftreten?

95% der Infektionen verlaufen asymptomatisch, bei einigen treten unspezifische Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen auf. Bei einem Prozent der Infizierten ist das Zentralnervensystem betroffen, was zu Hirnhautentzündungen, Lähmungen und Atemstillstand führen kann. Die Lähmungen bilden sich nicht immer vollständig zurück.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Schmierinfektion, Tröpfcheninfektion ist zu Beginn der Infektion ebenfalls möglich.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange das Virus ausgeschieden wird. Das Poliovirus ist im Rachen frühestens nach 36 Stunden und 7 Tage lang, im Stuhl ab 2 - 3 Tage nach Infektion nachweisbar. Die Ausscheidung kann bis zu 6 Wochen anhalten, manchmal auch Monate und Jahre.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 3 – 35 Tage.

Welche Therapien gibt es?

Es erfolgt eine rein symptomatische Therapie.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Im Verdachtsfall erfolgt eine sofortige Krankenhauseinweisung unter Isolierbedingungen.

Sicherheitshalber sollte eine einmalige Stuhluntersuchung bei engen Kontaktpersonen (Mitglieder einer Haushalts- oder Toilettengemeinschaft) unabhängig vom Impfstatus durchgeführt werden und sie sollten so schnell wie möglich eine Impfung erhalten - unabhängig vom Impfstatus.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Erkrankte oder Krankheitsverdächtige dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Entsprechend dürfen auch die in diesen Einrichtungen Betreuten mit Polio oder Verdacht auf Polio die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.

Diese Regelungen gelten auch für Personen, die mit den erkrankten Personen in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, wenn die Erkrankung bzw. der Krankheitsverdacht von einer Ärztin/einem Arzt festgestellt worden ist.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht (auch innerhalb der Wohngemeinschaft) informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Polio erkrankt sind
  • oder der Verdacht besteht,
  • oder wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Polio aufgetreten ist.

Eine Wiederzulassung sollte nur in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Für die Wiederzulassung von Erkrankten, Krankheitsverdächtigen und Ausscheidern in eine Gemeinschaftseinrichtung sind 2 negative Kontrolluntersuchungen im Abstand von 7 Tagen erforderlich. Jede Kontrolluntersuchung besteht aus 2 Stuhlproben, die im Abstand von 24-48 Stunden abzunehmen sind.

Ein ärztliches Attest ist erforderlich.

Eine Wiederzulassung von Kontaktpersonen in der Wohngemeinschaft sollte nur in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 zum Meldeformular

Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Eine Wiederzulassung sollte nur in Abstimmung mit Fachexperten / -innen und dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Der wirksamste Schutz ist die Polio-Impfung nach STIKO-Empfehlungen.

Kann man mehrmals erkranken?

Nach einer Infektion ist man nicht vollständig geschützt vor der Kinderlähmung, weil es weltweit verschiedene Typen der Polio-Viren gibt.

Was ist sonst noch wichtig?

Auch infizierte Personen ohne Symptome können das Polio-Virus ausscheiden.

 Alle Informationen als PDF

 zum Meldeformular für
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