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Erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten



Allgemeine Informationen

Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen.
Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein. 

Personen- und raumbezogene erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten

(Nur) personenbezogene erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten

Zuständige Stelle

Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Team 341

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77405
08151 148-11597
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DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341

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