Erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
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Frau Sternkopf
341.1 SB
Team 341 Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77468
Fax: 08151 148-11468
E-Mail: gewerbe@lra-starnberg.de
Zimmer: EG.270
Team 341
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77405
Fax: 08151 148-11597
E-Mail: gewerbe@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet:
Zimmer: EG.269
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Der BürgerService öffnet abweichend von den o.g. Öffnungszeiten morgens bereits ab 7.00 Uhr.
Zugang ins Landratsamt nur mit Terminbestätigung!
Bitte bringen Sie die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung, sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Zu allen persönlichen Terminen muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner
Elektronische Kontaktaufnahme:
Nutzen Sie bitte unser:
Kontaktformular
Öffnungszeiten weiterer Fachbereiche und eingeschränkte Öffnungszeiten
Allgemeine Informationen
Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen.
Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.
Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
- Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)
- Schaustellung von Personen (§ 33 a GewO)
- Betrieb einer Spielhalle (§ 33 i GewO)
- Betrieb einer Gaststätte (§ 2,9,11,12 Gaststättengesetz-GastG-)
(Nur) personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
- Pfandleiher (§ 34 GewO)
- Bewacher (§ 34 a GewO)
- Versteigerer (§ 34 b GewO)
- Makler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34 c GewO)
- Reisegewerbekarte (§§ 55 ff GewO)
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 1 HeilpG)
Informationen zum Thema aus dem BayernPortal
Das BayernPortal enthält einen Behördenwegweiser, in dem Verwaltungsdienstleistungen der bayerischen Behörden beschrieben werden. Diese Beschreibungen werden durch zentrale Redaktionsteams in den Ministerien betreut und auf aktuellem Stand gehalten. Die Beschreibungen folgen einer einheitlichen Struktur und beinhalten in der Regel die Rechtsgrundlagen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für eine Antragstellung. Sie haben hier die Möglichkeit diese weiterführenden Informationen zu nutzen.