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Notwendige Unterlagen


  • Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr 
  • Vorlage der Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO
    (Sollten Sie diese Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug nicht besitzen, so wäre diese mit dem entsprechenden "TÜV-Gutachten zur Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung" bei der Regierung von Oberbayern – sofern der Sitz des Unternehmens in Oberbayern liegt – vor der Antragstellung bei uns einzuholen.

Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77424
08151 148-11424
schwertransporte@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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