Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Wer Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis (§ 1 Abs. 1 HeilprG).
Sie können die Erlaubnis für folgende Tätigkeiten beantragen:
◾Ausübung der Heilkunde (ohne Bestallung)
◾Ausübung der Heilkunde (ohne Bestallung) eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
◾Ausübung der Heilkunde (ohne Bestallung) eingeschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs
Auch für Gewerbetreibende mit einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die in Deutschland vorübergehend selbständig gewerbsmäßig tätig werden, ist die Heilpraktikerlaubnis erforderlich. Die Anwendung der Regelungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie auf Gesundheitsdienstleistungen ist nach Art. 2 Abs. 2 DLRL ausgeschlossen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
◾Mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss oder einen anderen gleich- oder höherwertigen
Schulabschluss
◾Erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit
◾Gesundheitliche Eignung
◾Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt München
Fristen / Überprüfungstermine
Wenn Sie im Landkreis Starnberg als HeilpraktikerIn praktizieren wollen, sind der Antrag und die Unterlagen beim Landratsamt Starnberg spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen:
◾Überprüfungstermin März bis spätestens 15.12. des Vorjahres
◾Überprüfungstermin Oktober bis spätestens 15.06. des laufenden Jahres
Achtung: Aufgrund des Corona Virus wurde der Überprüfungstermin vom März 2020 abgesagt und auf den Oktober 2020 verschoben. Dadurch wurde die Anmeldefrist für die Oktoberprüfung auf den 19.03.2020 vorverlegt! Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Überprüfung der heilkundlichen Kenntnisse erfolgt durch das Gesundheitsamt am Landratsamt München für die ersten beiden Erlaubnisarten zunächst im Rahmen einer schriftlichen Prüfung. Bei Bestehen dieses Prüfungsteils nehmen Sie an einer mündlich-praktischen bzw. mündlichen Prüfung teil. Haben Sie die Einschränkung der Erlaubnis auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs beantragt, erfolgt eine ausschließlich mündliche Prüfung. Das Ergebnis der Überprüfungen wird dem Landratsamt Starnberg mitgeteilt. Von hier erhalten Sie anschließend einen Bescheid, mit dem Ihnen entweder die Erlaubnis erteilt oder das Nicht-Bestehen der Überprüfung mitgeteilt wird.
Formulare und Antragsunterlagen
- Format: PDF, 88 kB
- Formular-Nummer: 311_0003_wfb_antrag_heilpraktikererlaubnis
- Formulardaten und Hinweise zum Datenschutz
- Format: PDF, 121 kB
- Formular-Nummer: 311_0004_wfb_antrag_heilpraktikererlaubnis_psychotherapie
- Formular-Link: form00287
- Formulardaten und Hinweise zum Datenschutz
- Format: PDF, 53 kB
- Formular-Nummer: 311_0025_wfb_aerztliches_attest
- Formular-Link: form00281
- Formulardaten und Hinweise zum Datenschutz
- Format: PDF, 123 kB
- Ansprechpartner
- Formular-Nummer: 311_0031_wfb_antrag_heilpraktikererlaubnis_heilhilfsberuf
- Formular-Link: form00232
- Formulardaten und Hinweise zum Datenschutz
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
◾Geburtsurkunde
◾Nachweis über Schulabschluss
◾Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
◾Ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung für den Beruf des Heilpraktikers
◾Lebenslauf
Kosten
◾Bearbeitungsgebühr (Landratsamt Starnberg) ◾bei bestandener Überprüfung 150,00€
◾bei nicht bestandener Überprüfung (Ablehnung des Antrages) 53,13 €
◾Zertifikat 25,00 €
◾Prüfungsgebühren (Landratsamt München) ca. 600,00 €
◾Führungszeugnis 13,00 €