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Straßenbauarbeiten und Arbeiten im Straßenraum

Unternehmer müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen, welche Verkehrsbeschränkungen und -verbote sowie Umleitungen notwendig sind. Dazu ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Arbeiten im Straßenraum zu stellen.

Die Straßenverkehrsbehörde erstellt daraufhin die verkehrsrechtliche Anordnung für die Arbeiten, unter Beigabe von Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenplänen, die genau der jeweiligen Örtlichkeit an der die Arbeiten durchgeführt werden sollen, angepasst ist. Der Unternehmer hat diese Anordnung zu befolgen und umzusetzen.

Notwendige Unterlagen

Gesetzliche Grundlagen

Entstehende Kosten

Die genauen Kosten bemessen sich je nach Dauer der Gültigkeit und dem Arbeitsaufwand für die Erstellung von Beschilderungs- oder Umleitungsplänen und ob ggf. Ortsbesichtigungen durchgeführt werden. Die Mindestgebühr beträgt: 30,00 €.

Formulare

Beantragungszeitpunkt

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die Bearbeitung der Anträge in der Regel zwei Wochen erfordert.

Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77327
08151 148-11424
verkehrswesen@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
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