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Fischereischein


Erläuterung: 

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und in der Regel einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen.

Zuständig für die Erteilung eines Fischereischeins sind die Gemeinden des Landkreises.


Zuständige Stelle

BürgerService (Team 103)
Team 103

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/101

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Fachbereich BürgerService:

Mo., Di., Do. 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner

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