3. Förderung von Jugendräumen durch Mietkostenübernahmen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Förderung: 3. Mietkostenübernahme für Jugendräume
[PDF, 72 kB » Formulardaten und Datenschutz]
3.1 Zweck der Förderung
Durch diese Förderung soll den Jugendgruppen die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Gruppenarbeit die nötigen Räume zu erhalten.
3.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Anmietung von Jugendräumen für die Gruppenarbeit.
3.3 Fördervoraussetzungen
• Die angemieteten Räume müssen ausschließlich der Jugendarbeit zur Verfügung stehen.
• Es besteht ein gültiger Mietvertrag für noch mindestens zwei Jahre.
• Mietvereinbarungen innerhalb einer Dachorganisation sind von der Mietkostenübernahme ausgeschlossen.
3.4 Höhe der Förderung
Die Höhe der Anteilsfinanzierung beträgt 30% der Kosten bis zu einem Betrag von 2000 € pro Jahr.
3.5 Verfahren
Der Antrag ist mittels des unter www.jugend-starnberg.de zur Verfügung gestellten Formblatts zusammen mit dem Mietvertrag einzureichen.
Förderung: 3. Mietkostenübernahme für Jugendräume
[PDF, 72 kB » Formulardaten und Datenschutz]