Der Ausländerbeirat
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3
Mitglieder
Wahl 2018 für Wahlperiode 2019 - 2024
Aktuelle Satzung und Wahlordnung
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Wie viele Asylbewerber gibt es derzeit im Landkreis Starnberg?
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Format: PDF, 2.7 MB