Seiteninhalt

Wohnraumförderung - Belegungs- und Mietpreisbindung



Förderung von Wohnraum

Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise:
Zielgruppe sind insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose oder sonstige hilfebedürftige Personen.

Das Landratsamt Starnberg ist für die Förderung von Eigenwohnungen (Eigenheime oder Eigentumswohnungen) im Landkreis Starnberg zuständig.

Gefördert wird:

  • das Schaffen von Eigenheimen durch
    • Neubau
    • Gebäudeänderung
    • Wohnraumänderung
  • der erstmalige Erwerb von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb)
  • der Erwerb bestehenden Wohnraums in der Form von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (Zweiterwerb)
  • bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange schwer behinderter oder nicht nur vorübergehend kranker Menschen

Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit  der Anträge. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag oder ein Kaufanwartschaftsvertrag geschlossen wurde. 

 

weitere Informationen zum Thema:

 

Zuständige Stelle

Wohnraumförderung
Fachbereich 42

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77725
08151 148-11524
wohnraumfoerderung@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/42

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr