Ehrenamtliche und Berufsbetreuer
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Ehrenamtliche Betreuung
Flyer Rechtliche Betreuung als Ehrenamt
[PDF, 874 kB]
Häufig übernehmen Angehörige, Freunde und gute Bekannte die Betreuung eines ihnen
nahestehenden Menschen, wenn diese erforderlich wird. Es ist jedoch auch möglich,
eine Betreuung für jemanden zu übernehmen, zu dem zuvor keine persönliche
Beziehung bestand.
- Suchen Sie eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe?
- Möchten Sie sich für andere Menschen einsetzen und ihnen Ihre Unterstützung
anbieten? - Können Sie gut organisieren?
Fragebogen zum Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern
[PDF, 68 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Wir suchen...
... aufgeschlossene, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten zur Übernahme
ehrenamtlicher Betreuungen von Menschen, die
- keine Angehörigen haben, die sich um sie kümmern
- sich nicht selbst helfen können
- ihre finanziellen und rechtlichen Dinge nicht selbständig regeln können
- für ihre Gesundheit nicht selber sorgen können.
Unsere Leistungen
- Sie erhalten eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von € 399,- für Fahrtkosten, Porto, Telefon- und Faxgebühren (Die ehrenamtliche Betreuung selbst wird unentgeltlich geführt.)
- Sie sind als ehrenamtliche Betreuer automatisch bei der Versicherungskammer Bayern unfall- und haftpflichtversichert gegen Schäden gegenüber dem Betreuten.
- Als ehrenamtliche/r Betreuer/in können Sie jederzeit mit Unterstützung rechnen!! Bei Problemen aller Art während der Führung der Betreuung erhalten Sie auf Wunsch jederzeit Unterstützung und Hilfe vom
- Sie erhalten die Möglichkeit an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Berufsbetreuung
Wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, bestellt das Gericht einen Vereins- oder Berufsbetreuer.
Betreuer schließen sich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit häufig in eingetragenen gemeinnützigen Betreuungsvereinen oder selbständigen
Betreuungsteams zusammen.
Ein Betreuer hat im Rahmen seiner Berufstätigkeit Anspruch auf eine Vergütung. Diese erhält er für eine pauschalierte Stundenzahl, die sich an
- seiner Ausbildung und den damit erworbenen für die Betreuung nutzbaren Kenntnissen
- der Dauer der Betreuung
- dem Aufenthaltsort des Betreuten
orientiert.
Ansprechpartner
Sollten Sie interessiert sein, so wenden Sie sich bitte an:
Grünsinker Straße 6 b
82234 Weßling
Telefon: 08153 93 15-0
Fax: 08153 93 15-93
E-Mail: info@verein-betreuungen.de
Internet: www.verein-betreuungen.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr.: 09.00 - 17.00 Uhr Warenannahme 09:00 - 16.00 Uhr
Riedener Weg 12
82319 Starnberg
Telefon: 08151 6516088
Fax: 08151 6516089
E-Mail: kadeca@gmx.de
Internet: www.caritas-starnberg.de
Internet: www.caritas-starnberg.de/hilfe-und-beratung/caritas-sozialkaufhaus-kadeca/caritas-sozialkaufhaus-kadeca