Ehrenamtliche und Berufsbetreuer
Ehrenamtliche Betreuung
Häufig übernehmen Angehörige, Freunde und gute Bekannte die Betreuung eines ihnen nahestehenden Menschen, wenn diese erforderlich wird. Es ist jedoch auch möglich, eine Betreuung für jemanden zu übernehmen, zu dem zuvor keine persönliche Beziehung bestand.
- Suchen Sie eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe?
- Möchten Sie sich für andere Menschen einsetzen und ihnen Ihre Unterstützung
anbieten? - Können Sie gut organisieren?
Fragebogen zum Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern
[PDF, 51 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Wir suchen...
... aufgeschlossene, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen von Menschen, die
- keine Angehörigen haben, die sich um sie kümmern
- sich nicht selbst helfen können
- ihre finanziellen und rechtlichen Dinge nicht selbständig regeln können
- für ihre Gesundheit nicht selber sorgen können.
Unsere Leistungen
- Sie erhalten eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von € 399,- für Fahrtkosten, Porto, Telefon- und Faxgebühren (Die ehrenamtliche Betreuung selbst wird unentgeltlich geführt.)
- Sie sind als ehrenamtliche Betreuer automatisch bei der Versicherungskammer Bayern unfall- und haftpflichtversichert gegen Schäden gegenüber dem Betreuten.
- Als ehrenamtliche/r Betreuer/in können Sie jederzeit mit Unterstützung rechnen!! Bei Problemen aller Art während der Führung der Betreuung erhalten Sie auf Wunsch jederzeit Unterstützung und Hilfe vom
- Sie erhalten die Möglichkeit an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
- Bei Interesse wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter/in der Betreuungsstelle (siehe Ansprechpartner/in rechts) oder an einen der Betreuungsvereine.
- Caritasverband Starnberg e.V. - Betreuungsverein
- BRK-Starnberg Betreuungsverein
Berufsbetreuung
Wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, bestellt das Gericht einen Vereins- oder Berufsbetreuer.
Betreuer schließen sich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit häufig in eingetragenen gemeinnützigen Betreuungsvereinen oder selbständigen Betreuungsteams zusammen.
Ein Betreuer hat im Rahmen seiner Berufstätigkeit Anspruch auf eine Vergütung. Diese erhält er für eine pauschalierte Stundenzahl, die sich an
- seiner Ausbildung und den damit erworbenen für die Betreuung nutzbaren Kenntnissen
- der Dauer der Betreuung
- dem Aufenthaltsort des Betreuten
orientiert.