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Unterstützung pflegende Angehörige


Die Unterstützung und Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen ist für eine Familie eine große Herausforderung. Es stellen sich plötzlich neue Fragen für alle Beteiligten.

Der Gesetzgeber hat für diese Pflegesituationen in der Häuslichkeit einige Möglichkeiten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen geschaffen

  • Fachstellen für Pflegende Angehörige
  • Verhinderungspflege Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige zu einem gewissen Teil die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
  • Kurzzeitpflege Eine pflegebedürftige Person benötigt für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Entlastung für pflegende Angehörige oder der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben, melden Sie sich bitte beim Pflegestützpunkt Starnberg.


Zuständige Stelle

Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77733
pflegestuetzpunkt@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/pflegestützpunkt

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie am 03.10.2023:
Tag der Deutschen Einheit: das Landratsamt Starnberg ist geschlossen

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

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