13. Ferienpass für Kinder und Jugendliche
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Durch die Bereitstellung und Förderung des Münchner Ferienpasses und des Familienpasses der Stadt München soll das Freizeitangebot im Landkreis für Kinder und Jugendliche sowie Familien in den Ferien verbessert werden.
13.2 Gegenstand der Förderung
Der in den Ferien bereitgestellte Ferienpass der Stadt München und der Familienpass der Stadt München werden zu den gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt wie in der Landeshauptstadt München.
13.3 Verfahren
Der Ferienpass und der Familienpass der Stadt München kann bei der Landeshauptstadt München oder im Landkreis Starnberg unter Beachtung der Ausstellungsrichtlinien erworben werden.
Weitere Schritte sind nicht erforderlich.