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13. Ferienpass für Kinder und Jugendliche



13.1    Zweck der Förderung
Durch die Bereitstellung und Förderung des Münchner Ferienpasses und des Familienpasses der Stadt München soll das Freizeitangebot im Landkreis für Kinder und Jugendliche sowie Familien in den Ferien verbessert werden.

13.2    Gegenstand der Förderung
Der in den Ferien bereitgestellte Ferienpass der Stadt München und der Familienpass der Stadt München werden zu den gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt wie in der Landeshauptstadt München.

13.3    Verfahren
Der Ferienpass und der Familienpass der Stadt München kann bei der Landeshauptstadt München oder im Landkreis Starnberg unter Beachtung der Ausstellungsrichtlinien erworben werden.
Weitere Schritte sind nicht erforderlich.

Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr