Für Außerbetriebsetzungen werden keine Termine benötigt. Bitte melden Sie sich dafür vor Ort an der Information im BürgerService an.
Termine werden täglich für eine Woche im Voraus freigeschaltet.
In der Zeit vom 14.03. - 18.03.2024 können (aufgrund einer Datenmigration) keine Zulassungsvorgänge für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen durchgeführt werden. Bitte sehen Sie für diesen Zeitraum von einer Terminvereinbarung ab.
bitte pro Person einen Termin buchen.
pro Terminbuchung kann nur 1 Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bearbeitet werden
z.B. Beratung, Einreichung fehlender Unterlagen
Alle ZulassungsangelegenheitenFolgende Dienstleistungen sind nur für Bürger des Landkreises Starnberg möglich:
- Kurzzeitkennzeichen - rotes Oldtimerkennzeichen (07-er Nummer) - rotes Händlerkennzeichen (06-er Nummer) - Genehmigung von Ausnahmen nach § 70 StVZO - Ersatzbriefausstellung - reine Ersatzscheinausstellung - reine Umkennzeichnung