Grundsätzliche Aufgaben der Heimaufsicht/FQA
Die Heimaufsicht/FQA hat nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz die Aufgabe, stationäre Einrichtungen und sonstige Wohnformen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen zum Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner und Bewohnerinnen (Artikel 1 Absatz 1 Nr. 1 PfleWoqG) zu überwachen.
Ebenso hat die Heimaufsicht/FQA zu prüfen, inwieweit in den Einrichtungen eine „dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität sichergestellt ist“ (Art. 1 Abs. 3 PfleWoqG).
Zu diesem Zweck bietet die Heimaufsicht/FQA
- Information und Beratung
Vorrangig werden Heimbewohner, deren Angehörige, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, aber auch Träger, die ein Heim betreiben oder die Schaffung einer stationären Einrichtung und sonstige Wohnformen anstreben, beraten. - Überwachung und Kontrolle bestehender Einrichtungen
Hierbei nimmt die Heimaufsicht ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die stationären Einrichtungen und sonstige Wohnformen ihre gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrnehmen. Hierzu werden grundsätzlich unangemeldete Heimbegehungen und Prüfungen durchgeführt und es wird jeder Beschwerde nachgegangen.