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Standort



Bereit für einen schnellen Schulstart: der Standort am Mühlfeld.

Ursprünglich war das Gymnasium nördlich von Herrsching geplant. Nachdem es dort an der Seefelder Straße aber nicht möglich war, ein zusammenhängendes Grundstück in der benötigten Größe zu erwerben, suchten Gemeinde und Landkreis ab 2014 nach einem alternativen Standort – und wurden schließlich am Mühlfeld fündig.

Hier am südlichen Ortsrand von Herrsching konnte ein ideal gelegenes Grundstück in der richtigen Größe gefunden werden. 2015 sicherte sich der Landkreis die benötigten Flächen durch Kauf bzw. Erbpacht. Seitdem schreiten Planung und Erschließung kontinuierlich voran. Und Herrsching kann sich auf ein modernes Gymnasium in toller Lage freuen.

Der Standort wurde verkehrs- und bautechnisch geprüft und für gut befunden.

Alle Voruntersuchungen zum Immissionsschutz, zur Bodenbeschaffenheit, zur Verkehrsanbindung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz bestätigten geeignete Rahmenbedingungen für den Bau des Gymnasiums am Standort Mühlfeld.

   

Alle Grundstücke sind vom Landkreis bereits gekauft oder per Erbpacht gesichert.

Die für das Gymnasium benötigten Flurstücke am Mühlfeld konnten vom Landkreis Starnberg bereits alle erworben werden. 39% des insgesamt 44.009 m2 großen Grundstück wurden gekauft ­– zum Preis von 70 €/m2. Die restlichen 61 % konnten langfristig durch Erbpacht gesichert werden.

   

Die Verkehrsanbindung ist durch den Bau des Kreisverkehrs bereits erfolgt.

Der für die reibungslose Verkehrsanbindung benötigte Kreisverkehr wurde bereits im September 2019 fertiggestellt und eingeweiht. Ein zweiter Zugang für Fußgänger und Radfahrer sowie die Anbindung an Fuß- und Radwege nach Herrsching sind in Planung.

   

Alle nötigen Planungen sind bereits sehr weit fortgeschritten.

Die Investitionen in Planungen, Bodenuntersuchungen, Verkehrskonzept und pädagogisches Konzept sind erfolgreich getätigt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom Gemeinderat abgesegnet. Das Landratsamt hat im Vergabeverfahren ein Planungsteam ausgewählt und beauftragt. Die Vorentwurfsplanung ist bereits komplett abgeschlossen und die Detailplanungen haben begonnen. Dem zügigen Bau des Gymnasiums steht eigentlich nichts mehr im Wege.

Gymnasium Herrsching Architekturplan
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Der Schulstandort am Mühlfeld

 

Es gibt keine Alternative: An der Seefelder Straße ist der Schulbau nicht realisierbar.

 

Das Gebiet zwischen Seefelder Straße, Pilsensee und Gewerbegebiet war 2013 schon einmal als Schulstandort geplant. Die Planungen dort scheiterten jedoch an der fehlenden Verkaufsbereitschaft der Grundeigentümer. Die benötigte Fläche von 30.000 m2 konnte nicht erworben werden, weshalb der Landkreis Starnberg sich 2015 für den alternativen Standort am Mühlfeld entschied.

Als Reaktion auf die Bürgerbegehren gegen den neuen Standort hat die Gemeinde seitdem mehrfach die Optionen an der Seefelder Straße überprüft. Immer mit dem gleichen Ergebnis. Der Bau eines Gymnasiums am Standort Seefelder Straße ist faktisch unmöglich. Das gilt insbesondere für das Jahr 2019:

Wichtige Fakten zum Standort Seefelder Straße

  • Für das Gymnasium wird ein zusammenhängendes Grundstück mit mind. 30.000 m2 Fläche benötigt.
  • Bauherr und damit Grundstückskäufer ist der Landkreis Starnberg.
  • Der Grundstückswert an der Seefelder Straße wurde 2013 in einem neutralen Wertgutachten ermittelt und mit 62 €/m2 angegeben.
  • Die Kommunalaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde hat dem Landkreis 70 €/m2 genehmigt.
  • Der Landkreis Starnberg hat den Eigentümern 70 €/m2 für ihre Grundstücke angeboten.
  • Die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer wurde seit 2013 dreimal schriftlich abgefragt – zuletzt im September 2019.

Neun Eigentümer wollen ihre Grundstücke unter keinen Umständen verkaufen.

Neun Eigentümer der für das Gymnasium benötigten Grundstücke sind nach wie vor unter keinen Umständen zu einem Verkauf bereit.

Dies ist der Stand der inzwischen dritten schriftlichen Anfrage an alle Eigentümer (September 2019).

Detaillierte Historie der Grundstücksverhandlungen

   

Neun weitere Eigentümer verkaufen nur zu Konditionen, die rechtlich nicht zulässig sind.

Neun weitere Grundstückseigentümer würden nur zu einem deutlich höheren Preis als 70 €/m2 verkaufen oder verlangen als zusätzliche Gegenleistung privates Baurecht auf ihren weiteren Grundstücken. Diese Kopplung von Grundstücksverkauf und privatem Baurecht ist aber rechtlich unzulässig (Art. 20 Abs. 3 GG, § 56 VwVfG, § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Und die geforderten Grundstückspreise übersteigen die von der Kommunalaufsicht genehmigten Mittel deutlich.

Juristische Stellungnahme zum Kopplungsverbot 

Baugesetzbuch  (BauGB)

   

Ein Standortwechsel würde Mehrkosten von mindestens 10 Millionen Euro verursachen.

Ein Stopp der bereits laufenden und durchgeführten Planungen am Mühlfeld für eine etwa dreijährige Neuplanung an der Seefelder Straße würde Mehrkosten von mindestens 10 Millionen Euro verursachen. Jedes weitere Jahr Verzögerung bedeutet zudem einen zusätzlichen Anstieg der allgemeinen Baukosten um mehrere Millionen Euro.

 Sachstandsbericht des Landkreises vom 17.12.2018 (Seite 28/29)

   

Der Landkreis ist Bauherr – und schließt einen Standortwechsel unwiderruflich aus.

Aufgrund der nicht verfügbaren Grundstücke an der Seefelder Straße hat sich der Kreistag bereits 2014 für den Standort Mühlfeld entschieden und nach Beginn der Planungen 2018 eine Änderung des Standortes ausdrücklich ausgeschlossen.

Sachstandsbericht des Landkreises vom 17.12.2018 (Seite 30)

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