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Windkraft im Landkreis Starnberg

Moderne Windkraftanlagen werden zunehmend auch im südbayerischen Raum errichtet. Die 13 Gemeinden des Landkreises und die Stadt Starnberg steuern die allgemeine Zulässigkeit der Anlagen über Teilflächennutzungspläne und haben im Jahr 2012 für die besser geeigneten Standorte so genannte Konzentrationsflächen ausgewiesen, innerhalb derer Windkraftanlagen möglich sind. Dieser Teilflächennutzungsplan bleib auch nach der Einführung der 10H-Regelung unangefochten gültig.

Im Landkreis sind im Jahr 2015 vier Windkraftanlagen gebaut worden: Der Windpark der Bürgerwind Berg GmbH & Co KG besteht aus vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 mit einer Nabenhöhe von 149 m, einem Rotordurchmesser von 115,71 m sowie einer Nennleistung von 3 MW. Alle vier sind seit Januar 2016 am Netz und die erzielten Stromerträge übertreffen regelmäßig die Erwartungen. So wurden z. B. im Jahr 2020 knapp 24 MWh erzeugt (4-6 MWh je Anlage und Jahr). Details über die Jahreserträge finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Berg: Jahresberichte Windkraft Berg. Tagesaktuelle und Wochen-Erzeugungen liefert der Energiemonitor für alle Erneuerbaren in Berg: Energiemonitor Berg

Kurzer Blick in den Nachbarlandkreis München: Hier werden derzeit u.a. im Forstenrieder Park einige Windkraftanlagen geplant. Die Aufzeichnung einer aktuellen Infoveranstaltung am 29.07.2022 hierzu finden Sie hier.

Der Ausbau der Windenergie in Bayern ist immer noch ein umstrittenes Thema. Der Artikel der Forschungsstelle für Energe (FfE) fasst die wichtigstens Fakten zusammen: Windkraft in Bayern 2015 - Fakten - Trends - Konflikte
[PDF, 475 kB]
 

Für den Landkreis Starnberg bedeutet dies: auch wenn der Teilflächennutzungsplan aus dem Jahr 2012 nach wie vor gültig ist - er sieht 1000m Abstand zu Siedlungsgebieten und 600m zu Bereichen mit überwiegend gewerblicher Nutzung und im Außenbereich vor - und infolgedessen die 10H-Regelung nicht anzuwenden ist, macht diese Entscheidung Akteuren, politischen Entscheidungsträgern und Investoren die Errichtung weiterer Windräder im Landkreis schwer. Die Chance, die eigene regenerative Stromerzeugung mit dem Bonus der regionalen Wertschöpfung ein deutliches Stück voranzubringen, ist damit eingeschränkt worden.

Mit der Initiative "Aufwind" im Jahr 2021 ist in Bayern wieder die Windkraft in Bewegung geraten. Details zur Strategie der Bayerischen Strategie können Sie der Webseite entnehmen: Aufwind

Themenplattform Windenergie

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat im Energie-Atlas Bayern eine Themenplattform zur Planung und Genehmigung für Windenergieanlagen online gestellt. Sie dient Behörden, Unternehmen und der interessierten Öffentlichkeit als aktuelles Informationstool.

Themenplattform Windenergie | Energie-Atlas Bayern

15 häufige Fragen zur Windkraft

Hier sind die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt: zur Übersicht der Fragen

Übrigens: eine neue Studie gibt Aufschluss über die Akzeptanz von Windkraftanlagen. Diese sei weniger abängig von den wirklichen Abständen zur Wohnbebauung als vielmer von Grundeinstellungen der Bevölkerung gegenüber der Windkraft und eine solide Bürgerinformation und -beteiligung. Lesen Sie mehr: «Studie Akzeptanz Windenergie 2019»

Windkraft Übersichtskarte Landkreis

Die Windkraft-Konzentrationsflächen kennzeichnen Bereiche, innerhalb der die Aufstellung von Windkraftanlagen nach den in Kraft getretenen Teilflächennutzungsplänen "Windkraft" die Aufstellung von Windkraftanlagen zulässig ist. Außerhalb der Konzentrationsflächen ist die Aufstellung von Windkraftanlagen unzulässig.

GeoLIS.Windkraft

Externer Link: GeoLIS.Windkraft

Weitere Informationen

Thema im Kreistag im Juli 2019

Im Rahmen des Klimadialogs im Frühjahr 2019 wurde deutlich, dass ein äußerst wichtiger Aspekt für das Gelingen von Klimaschutzprojekten die Akzeptanz des Bevölkerung ist. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Windkraft für Energiewende und Klimaschutz ist „Bürgerakzeptanz bei Windkraft“ in Kooperation mit Wissenschaft und Kommunen von hoher Wichtigkeit. Unterstützende Maßnahmen der Aufklärung und Bewusstseinsbildung für die Gemeinden hat sich der Verein Energiewende Landkreis Starnberg e. V. für 2020 vorgenommen.

Im Übrigen ermittelt die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien jährlich die Bürgerakzeptanz der Windenergie. Zur jüngsten Erhbung geht es » hier.

Kontakt zu den Gemeinden

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Teilflächennutzungsplänen erhalten Sie direkt bei den beteiligten Gemeinden.

Zuständige Stelle

Energie und Klimaschutz
Stabsfunktion 5.1

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77352 (Klimaschutz)
08151 148-77442 (Umweltberatung)
08151 148-11442
klimaschutz@LRA-starnberg.de
umweltberatung@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF5_1

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