Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Verkauf eines Fahrzeugs
Der Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs ist durch den Verkäufer unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen.
Die Kopie des vollständigen Kaufvertrages ist für die Zulassungsstelle ausreichend. Es bedarf keiner Veräußerungsanzeige.
Erfolgt keine unverzüglich Um- oder Abmeldung durch den Käufer wird er von der Zulassungsstelle aufgefordert dies nachzuholen.
Der Kaufvertrag unterliegt keinem Formzwang, jedoch müssen folgende Punkte aus dem Vertrag hervorgehen:
- der Vor- und Nachname
- die vollständige Adresse des Erwerbers
- die Übergabe der Papiere und Kennzeichen
- die Angabe des Kennzeichens
- der Übergabetag sowie die Uhrzeit
Kaufverträge können der Zulassungsbehörde in Kopie, per Fax oder per E-Mail zugesandt werden.
Kaufvertrag für den Verkauf eines Kraftfahrzeugs
[PDF, 24 kB » Formulardaten und Datenschutz]